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Mit Volkskirche bezeichnet man heute in der Regel jene Kirchen, zu denen größere Teile eines Volkes gehören. Volkskirchen in diesem Sinne sind in Deutschland die evangelischen Landeskirchen und die römisch-katholische Kirche. Davon zu unterscheiden sind die oft privatrechtlich organisierten Minderheitskirchen. Diese verstehen sich in vielen Fällen als Bekenntniskirchen.

Nicht verwechselt werden darf der Begriff „Volkskirche“ mit den Bezeichnungen Staatskirche beziehungsweise Landeskirche. Zwar können Volkskirchen auch Staatskirchen sein, es gibt jedoch auch staatsfreie Volkskirchen – so zum Beispiel die katholische und die evangelischen Kirchen in Deutschland. „Volkskirche“ bezieht sich also nicht auf die juristische Bindung der Kirche an den Staat, sondern auf Beziehung der Kirche zur Bevölkerung oder zu Völkern eines Staates.


Quellen

Seite „Volkskirche“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. März 2015, 08:46 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Volkskirche&oldid=139668652 (Abgerufen: 1. Juni 2016, 07:57 UTC)