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Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung (das Glauben an einen Gott oder Götter) oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören beziehungsweise seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln. Hierzu gehört auch die Freiheit, kultische Handlungen frei auszuüben (Kultusfreiheit). Zur Religionsfreiheit gehört zudem die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion oder keiner bestimmten Religion angehören zu müssen, beziehungsweise das Recht, nicht an einen Gott zu glauben (siehe Atheismus und Agnostizismus).

Wie jedes andere Grundrecht auch, kann die Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren.

Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht. Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten:


Quellen

Seite „Religionsfreiheit“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 12. Mai 2016, 07:16 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Religionsfreiheit&oldid=154300613 (Abgerufen: 1. Juni 2016, 05:35 UTC)